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Vertragsbedingungen Auslandsuche
1. Vertragsabschluß 1. Vertragsabschluß a) Der Auftraggeber erteilt Liebe - Menschen - Wiederfinden einen Suchauftrag. b) Sieht Liebe-Menschen-Wiederfinden aufgrund der vorliegenden Daten Erfolgsaussichten für die Suche, bestätigt Liebe-Menschen-wiederfinden den Auftrag unter Nennung einer Auftragsnummer und der Bankverbindung. c) Sobald die Anzahlung in voller Höhe bei uns eingegangen ist, wird die mit der Suche begonnen. d) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbedingungen an. ^ 2. Vertragsumfang a) Liebe-Menschen-Wiederfinden versucht, die gesuchte Person ausfindig zu machen. b) Liebe-Menschen-Wiederfinden nimmt mit der ausfindig gemachten Person Kontakt
auf und informiert sie darüber, dass und von wem sie gesucht wird.
Eine Kontaktaufnahme zur gesuchten Person unterbleibt, wenn der Auftraggeber dies wünscht
und datenschutzrechtliche Belange dem nicht entgegen stehen. c) Wurde die gesuchte Person ausfindig gemacht, ist das Erfolgshonorar fällig. d) Sobald das Erfolgshonorar auf dem Konto von Liebe-Menschen-Wiederfinden eingegangen ist, wird dem Auftraggeber umgehend das Ergebnis mitgeteilt: - Bei Einverständnis der gesuchten Person wird die Kontaktadresse bzw. Telefonnummer dem Auftraggeber mitgeteilt. - Wird das Einverständis nicht erteilt
(als Verweigerung gilt es, wenn der Gesuchte im persönlichen oder telefonischen Gespräch oder schriftlich
den Kontakt ablehnt), können wir die Adresse leider nicht weiterleiten. Auf Wunsch wird ein Brief des Auftraggebers durch Liebe-Menschen-Wiederfinden an den Gesuchten weitergeleitet. Die Person kann dann selbst Kontakt zum Auftraggeber aufnehmen. - Ist die gesuchte Person verstorben, werden die ermittelten Daten, z.B. Sterbeort, Sterbedatum etc. mitgeteilt. Wurde ein Hinterbliebener ermittelt, werden die Kontaktdaten mitgeteilt, wenn der Hinterbliebene sein Einverständnis gibt. ^ 3. Vertragsdauer / Rücktritt / Vertragsende a) Liebe-Menschen-Wiederfinden wird das Recht an der Suche für ein Jahr übertragen. Kommt während dieser Zeit ein Kontakt zum Gesuchten zustande ( inklusive der Möglichkeit, dass er sich selber meldet), wird das Erfolgshonorar fällig. b) Das Suchjahr beginnt am Tag des Zahlungseingangs der vollständigen Anzahlung. c) Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Geschieht dies innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluß, wird das Erfolghonorar fällig. d) Führt die Suche in ein weiteres Land und der Auftraggeber möchte die Suche nicht fortführen, wird die Hälfte des Erfolgshonorars als Bearbeitungsgebühr für die bisherigen Aufwändungen fällig. e) Konnte nach Ablauf von 12 Monaten die gesuchte Person nicht gefunden werden, endet der Vertrag. Das Erfolgshonorar fällt nicht an. f) Der Vertrag kann um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn der Auftraggeber dies wünscht und Liebe-Menschen-Wiederfinden dies befürwortet. Eine erneute Anzahlung wird dabei nicht fällig. Die Verlängerung muss schriftlich vereinbart werden. Findet Liebe-Menschen-Wiederfinden im vereinbarten Verlängerungszeitraum die gesuchte Person, ist das Erfolgshonorar fällig. g) Wird der Suchauftrag erteilt und innerhalb der Widerrufsfrist nicht storniert und nach zweimaliger Erinnerung die Abschlussgebühr durch den Auftraggeber nicht geleistet, stellen wir für unseren Bearbeitungsaufwand 35.- Euro* in Rechnung und schliessen den Fall ab. h) Für die zweite Erinnerung wird eine Mahngebühr in Höhe von 3.- Euro* in Rechnung gestellt. 4. Vergütung a) Der Auftraggener leistet zum Vertragsabschluß eine Abschlußgebühr gemäß Preisliste. Diese richtet sich jeweils nach dem Land, in dem die Suche begonnen wird. b) Führt die Suche in ein anderes Land ist die Abschlussgebühr für dieses Land zu entrichten, damit die Suche dort weitergeführt werden kann. c) Kann die gesuchte Person nicht ausfindig gemacht werden, fallen keine weitern Kosten für den Auftraggeber an, egal wie aufwändig die Suche für Liebe-Menschen-Wiederfinden gewesen ist. d) Bei erfolgreicher Suche ist ein Erfolgshonorar gemäß Preisliste durch den Auftraggeber zu leisten. Bei der Suche in mehreren Ländern, richtet sich das einmalige Erfolgshonorar nach dem Land mit dem höchsten Erfolgshonorar aller in diesem Fall beteiligten Länder. e) Wenn es die vom Auftraggeber gesuchte Person mit den genannten Angaben nachweislich nicht gibt, hat Liebe-Menschen-wiederfinden Anspruch auf das Erfolgshonorar. f) Neben Abschlußgebühr und Erfolgshonorar fallen für den Auftraggeber keine weiteren Kosten an. Mehrwertsteuer, Portokosten, Telefongebühren und sämtliche anfallenden Behördengebühren sind inklusive. ^ 5. Mitwirkung des Auftraggebers a) Der Auftraggeber überlässt Liebe-Menschen-wiederfinden alle ihm bekannten und für die Suche relevanten Daten. b) Er bestätigt durch den Vertragsabschluß die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben. c) Der Auftraggeber bevollmächtigt Liebe-Menschen-wiederfinden durch eine schriftliche Vollmacht, in seinem Namen bei Behörden Auskunft zu ersuchen, wenn dies durch Liebe-Menschen-wiederfinden angefordert wird. d) Der Auftraggeber wird Liebe-Menschen-wiederfinden unterstützen, indem er ggf. benötigte Vollmachten erteilt und auf Rückfragen in angemessener Zeit antwortet. Kann Liebe-Menschen-wiederfinden den Fall nicht weiter verfolgen, weil der Auftraggeber seiner Pflicht zur Mitwirkung nicht nachkommt, so kommt dies einem Rücktritt seiten des Auftraggebers gleich. e) Ändert sich die Anschrift des Auftraggebers, wird der Auftragsgeber dies Liebe-Menschen-Wiederfinden anzeigen. Wenn wir die neue Adresse recherchieren muessen, berechnen wir 15 Euro für den Aufwand.^ * alle Preise sind Endpreise (inkl. 19% MwSt.) |
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